Der für die Sponsoringleistung vereinbarte Betrag kann nur gegen Rechnungsstellung mit den gesetzlichen erforderlichen Rechnungsangaben und der detaillierten Angabe der von Ihnen erbrachten Gegenleistung (z. B. Stoffbannerwerbung, Logowerbung o.ä.) bezahlt werden.
Senden Sie uns die Rechnung bitte nach der Veranstaltung mit den entsprechenden Belegexemplaren oder Fotos zu. Vergessen Sie bitte nicht, die von uns zur Verfügung gestellten Werbemittel zurückzugeben, da sonst der Rechnungsbetrag nicht bezahlt werden kann.
Sollten Sie als Kleinunternehmer i.S.d. §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein, vermerken Sie dies bitte ausdrücklich auf der Rechnung. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, weisen Sie bitte beim Rechnungsbetrag die MwSt. aus und achten darauf, dass alle für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsdaten enthalten sind (u.a. fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuersatz sowie den auf das Entgelt (=Nettobetrag) entfallende Steuerbetrag).